Dementsprechend wäre es wünschenswert, diese Änderungen als Erweiterung der EU-Besonderheiten im Rahmen der einschlägigen EU-Anwendungsbestimmungen zu den Zulassungsarten für den EU-Raum vorzunehmen. Der weitere Verlauf würde dann dem normalen Verfahren im Rahmen der EU-Verordnungen und -Richtlinien entsprechen.
Durch die Einführung von Vordere Bremsleuchten auf nationalem Territorium und die Genehmigung nationaler Ausnahmen - was außerhalb der europäischen Vorschriften immer noch möglich ist - kann jedoch jedes Land, das an der Verkehrssicherheit interessiert ist, diese Initiative sofort starten!