Rechtlicher Rahmen

Nächste Schritte zur Umsetzung

Um das vordere Bremslicht als wichtiges Element zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit einzuführen, müssen zwei Teile des Rechtsrahmens für die Zulassung geändert oder erweitert werden, und zwar

  • Grün muss als LSF-Farbe für Kraftfahrzeuge zugelassen sein
  • Bremssignale müssen auch an der Vordere Bremsleuchte erlaubt sein

Mittelfristig müssen diese Schritte auf internationaler Ebene vereinbart werden, auf der Ebene des Wiener Vertrags oder der Rahmenregelungen der UN-Wirtschaftskommission für Europa.

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Der vernünftige und zukunftsweisende Weg, um eine solche Erhöhung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer in der Europäischen Union so schnell wie möglich zu erreichen, scheint eine Änderung der EU-Gesetzgebung selbst zu sein.

Dementsprechend wäre es wünschenswert, diese Änderungen als Erweiterung der EU-Besonderheiten im Rahmen der einschlägigen EU-Anwendungsbestimmungen zu den Zulassungsarten für den EU-Raum vorzunehmen. Der weitere Verlauf würde dann dem normalen Verfahren im Rahmen der EU-Verordnungen und -Richtlinien entsprechen.

Durch die Einführung von Vordere Bremsleuchten auf nationalem Territorium und die Genehmigung nationaler Ausnahmen - was außerhalb der europäischen Vorschriften immer noch möglich ist - kann jedoch jedes Land, das an der Verkehrssicherheit interessiert ist, diese Initiative sofort starten!


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Technisch leicht umsetzbar